Bau.- Sachmängel Wertgutachten
Baumängelhaftung, Schimmel
Haben Sie schon einmal einen Erwachsenen vor Freude jauchzen hören, wenn jemand sagte: „Guck mal, da ist Schimmel?“ Wohl kaum, denn sofort haben wir in unserem Kopf Assoziationen: Modriger Geruch, Nässe bzw. Feuchtigkeit, Pilze, Krankheit.
Tatsächlich müssen Sie jetzt schnell etwas unternehmen, denn ist Schimmel in Ihren Wohnräumen oder im Arbeitsbereich erst einmal festgestellt, besteht akute Gesundheitsgefahr für jeden. Das Einatmen der Pilzsporen führt zu einer beträchtlichen Gesundheitsgefahr!
Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers ergibt sich aus Art. 1484 CC und gilt für Neubauten als auch für ältere Objekte. Voraussetzung ist, dass der Gebrauch der Sache soweit beeinträchtigt ist, dass der Käufer bei Kenntnis des Mangels die Sache nicht gekauft, bzw. weniger dafür bezahlt hätte. Nach Annahme der Sache kann der Käufer den Verkäufer für augenscheinliche Mängel nicht mehr haftbar machen. Für versteckte Mängel hingegen haftet der Verkäufer grundsätzlich. Es sei denn, der Käufer hätte den Mangel erkennen können. Gewährleistungsansprüche verjähren binnen 6 Monaten nach Übergabe der verkauften Sache (tatsächliche Übergabe). Ist Ihnen ein Schaden entstanden oder wollen Sie genau wissen ob ein Mangel vorliegt? Wir suchen die Ursachen und erstellen auf Wunsch auch ein schriftliches Gutachten.
Kondensatbildung am Fenster oder auch an Außenwandbereichen lässt sich häufig nicht komplett
vermeiden und ist daher nicht immer zwangsläufig ein Mangel. Ist jedoch ein Schaden entstanden oder will man genau wissen ob ein Mangel vorliegt, suchen wir die Ursachen und erstellen auf Wunsch auch ein schriftliches Gutachten.
Unser Leistungspaket umfasst: *
Wertgutachten in Form von Kurzgutachten
Wertgutachten in Form von ausführlichen Gutachten (Langgutachten)
Beurteilung von Bau.- und Schimmelschäden, Sanierungsberatung, Sanierungskonzepte
Unterstützung bei selbstständigen Beweissicherungsverfahren
Qualitätssichernde Baubegleitung
Unterstützung bei der Abnahme von Neubauten
Feststellung von eventuellen Mängeln vor Ablauf der Gewährleistungsfrist
Beratung bei Ankäufen- Beratung bei Verkäufen
Abnahmen bei Mieterwechsel
Überprüfung der Wohnflächen mittels örtlichen Aufmaßes
Erstellung von Energieausweisen
(* unsere Leistungen beziehen sich lediglich auf die Tätigkeit als Bausachverständige, eine Rechts- und/oder Steuerberatung erfolgt nicht)
Kurzgutachten sind besonders für die nachfolgenden Fälle geeignet:
Vermögensauseinandersetzungen im Rahmen einer Ehescheidung,Berechnung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen,
Erbauseinandersetzungen, Veräußerung bei Betreuung, Verkauf und/oder Ankauf einer Immobilie, Nachweis eines geringeren Wertes für die steuerliche Bewertung (Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer),Entnahme von Grundbesitz aus dem Betriebsvermögen, Kurzgutachten ein verlässlicher Wert.
Unterschied zu ausführlichen Gutachten
Kurzgutachten unterscheiden sich lediglich in der Form des beschreibenden Texts im Gutachten.
In Kurzgutachten wird auf die Beschreibung der Lage, des Gebäudes sowie auf Anlagen wie Lichtbilder, Baupläne und Lageplan verzichtet.
Je nach Anforderung kann Ihr Kurzgutachten auch individuell angepasst werden (z.B. mit Lichtbildern und/oder Zustandsbeschreibung)
Die Kosten
Aufgrund unserer Spezialisierung können wir Kurzgutachten zu äußerst günstigen Konditionen anbieten.
Die Kosten liegen in der Regel bei einem Viertel bis zur Hälfte im Vergleich mit einem ausführlichen Gutachten
Grundsätzlich arbeiten wir mit Pauschalhonoraren. Die genauen Kosten werden vor der Beauftragung mitgeteilt.
Lassen Sie sich von unseren umfangreichen Service inspirieren und kontaktieren Sie uns unverbindlich.
Unser Service Ihre Vorteile, unkomplizierte Beauftragung (Anruf genügt), schnelle Terminvereinbarung, kurzfristige Fertigstellung des Kurzgutachtens, optionale Unterstützung bei der Unterlagenbeschaffung. Kontaktieren Sie uns unverbindlich.