- Abnahmen -
Bauabnahmen & qualitätssichernde Baubegleitung
Unser Service rund um Ihr Bauprojekt
Wird im Fernsehen über katastrophale Baumängel in einer der Trash-Sendungen berichtet, oder erzählt jemand, dem mal was passiert ist … denkt man allzu oft „Och, das passiert mir nicht!“ Genüsslich wird sich zurückgelehnt und die künftige Baugeschehen volle Wonne entgegengefiebert. Und im Eifer des Gefechts werden Fehler übersehen, nicht erkannt, oder einfach nicht gewusst. Doch leider erlebe ich in meiner täglichen Praxis: Die Baumängel nehmen drastisch zu. Da ist hier der Keller feucht, dort ist das Dach defekt oder wiederum woanders die Decke schief bzw. setzt sich Schimmel an den Wänden fest. Zwei der Gründe sind schnell ausgemacht: Zeit und mangelnde Qualifizierung! Wenn man bedenkt, dass der Hausbau für die meisten Menschen das wichtigste und teuerste Projekt ihres Lebens ist, sollte jeder doch schon Sorgfalt walten lassen und prüfen, warum der eine so billig ist, während der Durchschnitt aller weiteren Angebote weit darüber liegt.Unsere Überwachung Ihrer Baustelle
Die Überwachung auf Ihrer Baustelle und Ihre Interessenwahrnehmung als Bauherr übernehmen wir als Ihre vor Ort beauftragte Bauaufsicht, das heißt, wir sind die vor Ort beauftragte Bauaufsicht und überwachen und nehmen Ihr Interesse auf der Baustelle wahr.
Wir, die von Ihnen ernannte Bauaufsicht, vertritt auf der Baustelle auch das sogenannte Hausrecht. Das heißt, dass alle Personen, die sich auf Ihrer Baustelle aufhalten und arbeiten Ihrer örtlichen Bauaufsicht gemeldet werden müssen. Hausrecht beinhaltet auch, dass der Anweisung der Bauaufsicht unbedingt Folge zu leisten ist.
Die Kosten der Bauaufsicht
Wir und Sie als der Bauherr, treffen in der Regel eine Vereinbarung über das Honorar. Unser Honorar bemisst sich gemäß Honorarordnung für Architekten HOAI nach den Nettoherstellkosten des Objektes und dem Schwierigkeitsgrad des Bauwerks und ist in Teilleistungen aufgeteilt
Nettoherstellkosten
Die Herstellungskosten, die für die Berechnung des Honorars verwendet werden, umfassen alle Kosten (ohne MWST) die zur Fertigstellung des Bauwerkes aufzuwenden sind.
Nicht in den Herstellkosten enthalten sind:
Kosten für Innenraumgestaltung und Möblierung
Kosten des Grunderwerbes bzw. der Grunderschliessung
Honorare und Nebenkosten der Ziviltechniker und sonstiger fachlich Beteiligter (Sonderfachleute)
Die Herstellungskosten werden (z.B. nach ÖNORM B 1801-1) geschätzt oder aufgrund der Schlussrechnungen festgestellt. Übernimmt der Bauherr selbst Leistungen oder Arbeiten zur Bauherstellung, so ist deren ortsüblicher Wert in die Ermittlung der Herstellungskosten einzubeziehen.
Schwierigkeitsgrad des Bauwerkes
Der Schwierigkeitsgrad eines Bauwerkes hat Einfluss auf die Höhe der Prozentsätze, die für die Berechnung des Honorars verwendet werden. Je schwieriger eine Bauaufgabe, desto höher der Prozentsatz. Grundsätzlich gibt es 10 verschiedene Schwierigkeitsgrade von Bauwerken. Für die privaten Bauherren ist normalerweise Schwierigkeitsgrad 4 anzusetzen, der folgendermaßendefiniert wird: "… normale Hochbauten, wie Siedlungshäuser, Bauten für gewerbliche Zwecke einfacher Anordnung und Konstruktion u. dgl."
Gesamthonorar/Pauschalhonorar
ISBtech berechnet ein Pauschalhonorar, dass sich an der oben beschriebenen Berechnungsart orientiert, und wird aufgrund des Kostenvoranschlages pauschal vereinbart. Es bleibt ISBtech und Ihnen als Bauherr und Verhandlungspartner überlassen, wie stark das Honorar von der HOAI abweicht.
Überwachung der Baustelle
Beurteilung von Bauschäden
qualitätssichernde Baubegleitung
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Gerne werden wir Ihnen bei Fragen zur Kostenberechnung behilflich sein. Kontaktieren Sie uns unverbindlich.